RAUNHEIM - (mka). Das Regierungspräsidium in Darmstadt ruft die Bevölkerung zur Mitwirkung bei der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes auf. Bis Ende Januar können vonseiten der Bevölkerung Anregungen und Vorschläge zu Lärmminderungsmaßnahmen eingereicht werden. Es geht dabei um den Umgebungslärm, dem die Menschen im Ballungsgebiet ausgesetzt sind. Genannt wird dabei der Lärm, der von Straßen-, Schienen sowie vom Luftverkehr ausgeht. Auch der Lärm von Industrie- und Gewerbeanlagen fällt allerdings darunter.
Ziel ist ein europäisches Konzept
Ziel der Umgebungslärmrichtlinie ist die Schaffung eines gemeinsamen europäischen Konzeptes, um schädlichen Auswirkungen vorzubeugen oder diese zu mindern. Grundlage bildet dafür der Artikel 2, Absatz 2, des Grundgesetzes, wonach jedem Menschen im Einflussbereich dieses Gesetzes ein „Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit“ zugestanden wird. Es ist demnach eine Aufgabe des Staates, seine Bürger vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
Zur Aufstellung eines Lärmaktionsplanes ist die Lärmbelastung, der sich Menschen im Bereich der genannten Lärmquellen ausgesetzt sehen, zunächst rechnerisch zu ermitteln. Auf Grundlage des Lärmkatasters werden dann Lärmaktionspläne aufgestellt, auf deren Basis Lärmminderungsmaßnahmen in den betroffenen Bereichen erfolgen sollen.
So haben Anwohner etwa bei Neubau oder wesentlichen Änderungen von Straßen einen Anspruch auf Lärmvorsorge, wenn diese ein Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr aufzuweisen haben. Als bauliche Varianten können Lärmschutzwände oder Einhausungen von Straßenabschnitten, der Einbau lärmarmer Fahrbahnbeläge oder Kreisverkehre dienen. Als verkehrsrechtliche Möglichkeiten zur Lärmminderung werden auch Geschwindigkeitsbeschränkungen, Fahrverbote für bestimmte Fahrzeuge oder Verkehrsumleitungen gesehen.
Eingaben sind im Internet möglich
Neben einer Festlegung von Lärmminderungsmaßnahmen sollen in den Lärmaktionsplänen auch Gebiete ausgewiesen werden können, die gegen eine Zunahme von Lärm geschützt werden. Eingaben zur Aufstellung des Lärmaktionsplanes können im Internet unter www.beteiligung-lap-hessen.de gemacht werden. Anregungen und Vorschläge können außerdem schriftlich bei der Stadtverwaltung beziehungsweise direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt eingereicht werden.
Die vorhandenen Lärmkarten sind auf der Internetseite des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie unter der Adresse www.hlnug.de abrufbar.
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