RÜSSELSHEIM / KARLSRUHE - Der Generalbundesanwalt hat am Mittwoch aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 2014 den 27-jährigen deutschen Staatsangehörigen Soufiane K. durch Beamte des Hessischen Landeskriminalamtes in Frankfurt am Main festnehmen lassen.
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, sich mindestens von September 2013 bis Juni 2014 als Mitglied an der ausländischen terroristischen Vereinigung "Jabhat al-Nusra" beteiligt zu haben.
Nach dem Ergebnis der bisherigen Ermittlungen reiste der Beschuldigte im Juli 2013 von seinem Wohnort Rüsselsheim nach Syrien. Spätestens im September 2013 soll er sich dort der "Jabhat al-Nusra" angeschlossen haben, um an der gewaltsamen Errichtung eines allein auf der Scharia gegründeten Gottesstaates mitzuwirken.
Verdacht erhärtete sich
Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, zu diesem Zweck eine Kampfausbildung durchlaufen und sich unter anderem ein Sturmgewehr "Kalaschnikow" sowie ein Maschinengewehr beschafft zu haben.
Anschließend soll er an den täglichen Lagebesprechungen der örtlichen "Jabhat al-Nusra"-Mitglieder teilgenommen und Wachdienste an Sicherheitsposten der Organisation versehen haben. Ende Juni 2014 verließ der Beschuldigte Syrien und kehrte nach Deutschland zurück.
In der Folgezeit erhärtete sich der Verdacht seiner Beteiligung an der "Jabhat al-Nusra", sodass nunmehr beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs gegen den Beschuldigten einen Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erwirkt wurde.
Am Donnerstag vor Ermittlungsrichter
Der Beschuldigte wird im Laufe des Donnerstags in Karlsruhe dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug der Untersuchungshaft entscheiden wird.
Mit den kriminalpolizeilichen Ermittlungen hat der Generalbundesanwalt das Hessische Landeskriminalamt beauftragt.
Noch mehr Nachrichten aus der Region lesen? Testen Sie kostenlos 9 Tage das Komplettpaket Print & Web plus!
Bitte loggen Sie sich ein, um einen Kommentar zu diesem Artikel zu verfassen. Debatten auf unseren Zeitungsportalen werden bewusst geführt. Kommentare, die Sie zur Veröffentlichung einstellen, werden daher unter ihrem Klarnamen (Vor- und Nachname) veröffentlicht. Bitte prüfen Sie daher, ob die von Ihnen bei ihrer Registrierung angegebenen Personalien zutreffend sind.
Die Zeichenzahl ist auf 1700 begrenzt. Die Redaktion behält sich vor, den Kommentar zu sichten und zu entscheiden, ob er freigeschaltet wird. Kommentare mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten, insbesondere Beleidigungen, nicht nachprüfbare Behauptungen, erkennbare Unwahrheiten und rassistische Andeutungen führen dazu, dass der Kommentar im Falle der Sichtung nicht freigeschaltet, ansonsten sofort gelöscht wird. Wir weisen darauf hin, dass alle Kommentare nach einigen Wochen automatisch wieder gelöscht werden.
Die Kommentare sind Meinungen der Verfasser.